Wapper/Wippe: Rubenshaus

Der Innenhof des Rubenshauses

Am 19. Juni 1622 schrieb Rubens: „Ich habe auch ein Buch über die Architektur der schönsten Palazzi in Genua veröffentlicht.“
Mit seinem eigenen Haus und vor allem Atelier brachte er ein Stück Italien nach Antwerpen.


Schauen Sie sich das Rubenshaus an, heute zu finden unter den Hausnummern 9-11 am Wapper – einem Namen, der sich vermutlich vom niederländischen wippe ableitet, einem Hebel über einem Wasserlauf. Stellen Sie sich vor, eine Zeitmaschine versetzte Sie mehr als 400 Jahre zurück, ins Jahr 1611, und doch blieben Sie zugleich mit der Gegenwart in Verbindung.

Heutzutage verbietet uns der Datenschutz den Einblick in Kaufverträge, Testamente, Vollmachten oder Baugenehmigungen. Für nachfolgende Generationen aber bilden solche Dokumente eine wahre Fundgrube an Informationen über das Leben und Denken früheren Zeiten.

Im Jahr 1611 kaufte Rubens für 7.600 Gulden (etwa 125.000 Euro) ein Haus mit Grundstück am Wapper. Schon bald begann er mit umfassenden Renovierungsarbeiten und ließ über den bestehenden Fundamenten ein Atelier errichten. Die Bauarbeiten zogen sich lange hin und verschlangen vermutlich das Zehnfache des Kaufpreises; in heutiger Währung eine Investition von über einer Million Euro.

Dank seiner monumentalen Gemälde, mit denen er ein Vermögen verdiente, zählt Rubens auch nach heutigen Maßstäben zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Künstlern aller Zeiten. Die sogenannte Staetmasse, also sein Nachlass, der fünf Jahre nach seinem Tod aufgenommen wurde, belief sich auf eine Summe von 400.000 Gulden, umgerechnet über 5 Millionen Euro!

Wie heute waren auch die Bürger des 17. Jahrhunderts um Vorsorge bemüht. Peter Paul Rubens und seine Ehefrau Isabella Brant hatten Testamente aufgesetzt, in denen sie unter anderem verfügten, dass Rubens‘ Bruder Philip und Isabellas Vater Jan Brant die Vormundschaft über ihre Kinder übernehmen sollten (wobei Philip allerdings vorzeitig verstarb).

Für beiden Ehen hatte Rubens jeweils einen Ehevertrag mit seiner zukünftigen Braut geschlossen. Diese Verträge und Testamente wurden später mit großer Sorgfalt ausgeführt. Das Erbe wurde gerecht unter den Kindern beider Ehen aufgeteilt; niemand wurde benachteiligt. Sein Sohn Albert erbte die Bibliothek; die Medaillensammlung teilte er mit seinem Bruder Nicolaas. Helena, Rubens‘ zweite Frau, durfte ihre Juwelen und ihre Kleidung behalten; ausdrücklich genannt wurden: „Die Kleidungsstücke aus Wolle, Seide, Gold, Silber und Leinen, die ihr gehören“.

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